Windräder, Windpark Möbisburg / Waltersleben / Molsdorf

In der öffentlichen Sondersitzung am 08.04.2024 stand ein wesentlicher Punkt auf der Tagesordnung, Vorranggebiete der Stadt Erfurt für Windräder (2. Sachlichen Teilplan „Windenergie“ Mittelthüringen), INFO zu den Inhalten

Stand der Technik:
In Mittelthüringen ist – verglichen mit anderen Regionen – nur ein mittleres Windpotential vorhanden. Gemäß einer bei der oberen Landesplanungsbehörde geführten Statistik wurden bereits 2022 überwiegend Schwachwindanlagen mit einer Gesamthöhe von bis zu 250 m und einer Leistung von bis zu 6 MW genehmigt (Nabenhöhe bis zu 169 m, Rotordurchmesser bis zu 162 m). Noch höhere Anlagen sind bereits Gegenstand von Genehmigungsverfahren (z.B. Vestas V 172: Nabenhöhe von 175 m, Rotorradius von 172 m, Schallleistungspegel von 104 bis 105 db(A), der im schallreduzierten Betrieb geringer ausfallen kann). Für die Zukunft ist weiterhin mit einem Trend zu sehr hohen Anlagen zu rechnen (Nabenhöhen bis 200m). Aufgrund dessen wurde im Zuge der Aufstellung des 2. Sachlichen Teilplans „Windenergie“ eine WEA mit einer Nabenhöhe von 200 m sowie einem Rotordurchmesser von 170 m angenommen.

Im Süden der Stadt betrifft dies den Windpark Möbisburg/Waltersleben. Es wurden kleine Bereiche im Raum Waltersleben/Möbisburg ausgewiesen.
Die Stadtverwaltung Erfurt (OB) hat dazu eine Stellungnahme verfasst. Leider wurden die Ortsteile im Vorfeld nicht angesprochen.

In der Sondersitzung bestand die Möglichkeit der Stellungnahme zuzustimmen, sie abzulehnen oder Änderungsvorschläge einzubringen.
Der Ortsteilrat Molsdorf hat sich für Änderungsvorschläge entschieden.
Dies bedeutet, sofern die Änderungsanträge nicht berücksichtigt werden, gilt die Stellungnahme der Stadtverwaltung Erfurt im Ortsteil Molsdorf als abgelehnt.

Aktuell sind die ca. 99 m hohen Windräder von Molsdorf aus, kaum zu sehen. Dies wird sich bei eine ca. Verdopplung der Höhe (200m, 250m) aber deutlich verändern. Besonders die dann nötigen Positionslichter (Blinklichter) werden die gesamte Nacht über deutlich sichtbar sein.
Zwar besteht ein Gesetz zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (Einschalten nur bei Bedarf), jedoch ist auch in diesem eine Hintertür eingebaut, es sind Ausnahmegenehmigungen möglich, auf die Abschaltung zu verzichten.

Es wurden zwei Änderungsanträge eingereicht:
Text wie folgt ergänzen:
Ab einer Höhe von 100 Meter sind Windenergieanlagen, aus Gründen der Flugsicherheit, zu kennzeichnen. Dies erfolgt durch Blinklichter. Blinkende Windkrafträder sind für Mensch und Natur eine Zumutung. Mit einer bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung kann eine Belastung deutlich verringert werden. Die Windräder Blinken nur, wenn sich ein Flugobjekt nähert.
Seit 2020 ist die verpflichtende Einführung bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung bundesweit gesetzlich geregelt. Die Stadt Erfurt fordert, die Aufnahme einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (bei Windrädern höher als 100m) in ein Pflichtenheft, um Ausnahmeregelungen zu verhindern.

Laut Stellungnahme der Stadt Erfurt, Denkmalschutzbehörde besteht in den dargestellten Erweiterungen der Vorranggebiete Windenergie im Gebiet der Stadt Erfurt keine Beeinträchtigung für Kulturdenkmale (z.B. Petersberg). Molsdorf gehört auch zur Stadt Erfurt, daher betrifft der zweite Änderungsantrag die Aufnahme vom Schloss und Park Molsdorf in die Liste der Kulturdenkmäler die für eine eventuelle Aufnahme in ausgeschlossenen Bereichen (Tabuzonen) geprüft werden sollen.

Auch der Ortsteilrat Molsdorf freut sich nicht über mögliche deutlich sichtbare Windräder, ist aber kompromissbereit.