Straßenausbaubeiträge für Molsdorf

Straßenausbaubeiträge für Molsdorf

Das Land Thüringen hat die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für Straßenbaumaßnahmen ab dem 01. Januar 2019 abgeschafft. LINK

Aber was ist mit den Beiträgen für Maßnahmen, die vorher erfolgten? Bekommen wir zu den Straßenausbaubeiträge noch eine Rechnung von der Stadt? – Diese Fragen stellen sich viele Molsdorfer.

Auf Anfrage des Ortsteilbürgermeisters Michael Schönau, erfolgte jetzt eine klare Aussage dazu.

NEIN es kommt keine Rechnung mehr für die Molsdorfer, im Ortsteil Molsdorf werden keine Straßenausbaubeiträge erhoben.

Information Tiefbau- und Verkehrsamt der Stadt Erfurt:

Das Land Thüringen hat mit dem Zehnten Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) – Aufhebung der Straßenausbaubeiträge vom 10. Oktober 2019, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen (GVBl. Nr. 11/2019, S. 396 f.) die Straßenausbaubeiträge in Thüringen zum Stichtag 01. Januar 2019 für begonnene Straßenausbaumaßnahmen, bei denen sachliche Beitragspflichten nach dem 31. Dezember 2018 entstanden sind, abgeschafft.

Im Ortsteil Molsdorf wird zum jetzigen Zeitpunkt ein Flurbereinigungsverfahren durchgeführt. Erst mit Ausführungsanordnung des Flurbereinigungsplanes ist das Flurbereinigungsverfahren Molsdorf-Ort abgeschlossen. Nach Aussage der verfahrensführenden Behörde (Thüringer Landesamt für Bodenmanagment und Geoinformation-TLBG Gotha) ist dies frühestens in einem Jahr vorgesehen. Somit entstehen für alle bisher durchgeführten Straßenausbaumaßnahmen im Ortsteil Molsdorf die sachlichen Beitragspflichten frühestens im Jahr 2021.

Aus diesem Grund werden für den gesamten Ortsteil Molsdorf keine Straßenausbaubeiträge von den Grundstückseigentümern erhoben. Gemäß Thüringer Verordnung zur Erstattung von Beitragsausfällen bei Straßenausbaumaßnahmen (Thüringer Straßenausbaubeitrags-erstattungsverordnung-ThürSABErstVO) vom 03. Dezember 2019 werden die Beiträge vom Land Thüringen erstattet.